Offizielle schulische Regelung der Limesschule bei Winterwetter
1. Die Schule fällt auch bei Winterwetter nicht aus! Wir sichern in jedem Fall ein Betreuungsangebot während der offiziellen Schulzeiten (vgl. Stundenplan des Kindes) und für die Betreuungskinder auch während der Betreuungszeiten. Ihr Kind wird nach Möglichkeit entweder unterrichtet oder auch in klassenübergreifenden Gruppen betreut und bleibt in der Schule bis der planmäßige Unterricht bzw. das Betreuungsangebot zu Ende ist.*1
2. Da der Schulweg in den Ermessensspielraum der Eltern fällt, entscheiden Sie als Eltern, ob Sie Ihr Kind bei widrigen Witterungsverhältnissen in die Schule schicken. Sollten Sie Ihr Kind in die Schule schicken oder bringen, wird es den Schultag in der Schule verbringen.
Wenn die Linienbusse nicht fahren*2, müssen Sie Ihr Kind nicht mit dem privaten PKW bringen, Sie dürfen aber. Das entscheiden Sie, bedenken Sie allerdings, dass Sie Ihr Kind auch wieder abholen müssen, wenn kein Bus fährt. Auch der Heimweg von der Schule muss, falls keine Linienbusse fahren, von Seiten der Eltern organisiert werden. Auch für die Laufkinder entscheiden die Eltern, ob sie ihre Kinder bei widrigem Winterwetter in die Schule laufen lassen.
Sollten Sie Ihr Kind also aufgrund der widrigen Witterung zu Hause lassen, ist das in Ordnung. Bitte informieren Sie uns kurz per Mail (s. u.) oder über eine Nachricht an Klassenkamerad*innen und reichen am nächsten Tag eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrerin ein.
3. Ausnahme: Wenn die Schneehöhe auf dem Dach der Schule das zulässige Maß überschreitet, müssen wir die Schulgebäude schließen. In diesem Fall fällt der Unterricht aus und die Betreuung kann ebenfalls nicht stattfinden, weil die Gebäude nicht betreten werden dürfen! Diese Entscheidung wird aber immer nachmittags für den folgenden Tag in Absprache mit den zuständigen Ämtern getroffen und dann umgehend über den Elternbeirat per Mail und die Homepage kommuniziert.
*1 Die Lehrkräfte achten in ihrem Unterricht darauf, dass keinem der fehlenden Kinder ein Nachteil entsteht und die Eltern achten darauf, dass Versäumtes nachgeholt wird.
*2 Buskinder sollen eine halbe Stunde an der Bushaltstelle warten. Wenn der Bus bis dahin nicht gekommen ist, dürfen sie nach Hause gehen.